28.07.2020
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Basel-Land  | 
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Dreidrittels-Kompromiss

Obwohl der Baselbieter Landrat einer Motion von Adil Koller, Vorstandsmitglied des MV BL, deutlich zugestimmt hat, will der Regierungsrat nach wie vor nichts wissen von einer schnellen und einfachen Unterstützung der Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der Corona Krise ihre Geschäfte schliessen mussten,

Die Corona Krise hat viele kleinere und mittlere Unternehmungen getroffen und in ihrer Existenz bedroht. Zwar erhalten Betriebe, welche von den bundesrätlichen Beschlüssen direkt oder indirekt betroffen waren, Unterstützung in Form von Kurzarbeits-Möglichkeiten, Erwerbsersatz oder Krediten. Doch diese sind bei weitem nicht in der Lage, die fixen Kosten und insbesondere die Mieten dieser Unternehmungen zu decken. Der Mieterinnen- und Mieterverband hat deshalb eine gesamtschweizerische Lösung verlangt. National- und Ständerat wollten sich aber erst gar nicht darauf einlassen und haben erst spät einen grundsätzlichen Entscheid  getroffen.Doch bis zu dessen konkreten Umsetzung wird es, falls überhaupt, noch geraume Zeit dauern.

Aus diesen Gründen hat Adil Koller, Vorstandsmitglied des MV BL, am 14. Mai 2020 im Baselbieter Landrat einen Vorstoss für einen sogenannten Dreidrittelskompromiss eingereicht. Dieser sieht vor, dass der Kanton ein Drittel der Mietkosten für in Not geratene Geschäfte für die Monate April, Mai und Juni bezahlt, sofern der Vermieter seinerseits auf ein Drittel der Miete verzichtet. Der Landrat stimmte diesem Vorstoss deutlich zu und anerkannte die Notwendigkeit des dringenden Handelns.

Nicht so jedoch der Baselbieter Regierungsrat. Dieser wollte schon von Anfang an nichts von einer Unterstützung der KMUs wissen und unternimmt seither alles, um dieses Anliegen auf die lange Bank zu schieben. Statt einer raschen Umsetzung verlangte er erst eine Fristverlängerung zur konkreten Erarbeitung und schickte anschliessend einen untauglichen Entwurf in ein Vernhemlassungsverfahren.

In seiner detaillierten Vernehmlassungsantwort fordert der Verband eine rasche und unbürokratische Lösung, welche dazu beitragen kann, dass Geschäftsmieterinnen und -Mieter von kleineren und mittleren Baselbieter Betrieben nicht unverschuldet in einen Konkurs getrieben werden.