Wurde Ihre Miete erhöht?
Der Referenzzinssatz ist auf 1.75% gestiegen. Wenn Ihre Miete jetzt deswegen und/oder aufgrund von Teuerung oder allgemeiner Kostensteigerung erhöht wird, müssen Sie innerhalb von 30 Tagen selber aktiv werden.
Wehren Sie sich gegen unzulässige Mietzinserhöhungen!
Am 1. Dezember 2023 wurde der Referenzzinssatz von 1.5 % auf 1.75 % erhöht. Schon im Juni dieses Jahres ist dieser erstmals von 1.25 % auf 1.5 % angehoben worden. Die Erhöhung des Referenzzinssatzes auf 1.75 % sowie die anhaltende Inflation wird erneut Anlass zu zahlreichen Mietzinserhöhungen geben. Unsere Erfahrung aus der ersten Mietzinserhöhungsrunde der letzten Monate zeigt aber: Die Mehrzahl aller Erhöhungen führen zu missbräuchlich hohen Renditen und somit entweder zu unzulässigen oder zu übermässigen Mietzinserhöhungen.
Wir helfen Ihnen, sich gegen missbräuchliche Mietzinserhöhungen zu wehren. Voraussetzung ist, dass Sie die Erhöhung unbedingt innert 30 Tagen ab Erhalt bei der zuständigen Schlichtungsstelle anfechten!
Unten finden Sie das Anfechtungsformular. Damit verlangen Sie eine umfassende Überprüfung Ihres Mietzinses.
Musteranfechtung für den Kanton Baselland
Musteranfechtung für Dorneck-Thierstein
Musteranfechtung neutral
Unsere Sektionen: Ihre Ansprechpartner für Dienstleistungen & Mitgliedschaft
Als Mitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen auf die Dienstleistungen unserer Sektionen, wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vielem mehr.
Bitte wählen Sie dazu Ihren Kanton:
- Aargau
- Appenzell-AR / AI
- Baselland
- Basel-Stadt
- Bern
- Freiburg
- Glarus
- Graubünden
- Luzern
- Nidwalden/Obwalden
- Uri
- St. Gallen
- Schaffhausen
- Schwyz
- Solothurn
- Thurgau
- Zug
- Zürich
- Tessin (ASI)
- Westschweiz (Asloca)
-
Freiburg franz. Teil
MV Deutschfreiburg oder Asloca Fribourg (französisch) öffnen?