24.04.2019
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Basel-Land  | 
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Die Auseinandersetzung geht weiter

Auch nach der Annahme des regierungsrätlichen Gegenvorschlags in der Abstimmung vom 25. November 2019 geht die Auseinandersetzung um steuerliche Gerechtigkeit weiter. Der MV BL hat wiederum Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und auf eidgenössischer Ebene wird ein Vorschlag für einen Systemwechsel in die Vernehmlassung geschickt.

Mieterinnen und Mieter sollen bei gleichem Einkommen und Vermögen in etwa gleich viel Steuern bezahlen wie Wohneigentümerinnen und -eigentümer. Mit dieser Zielsetzung startete der MV BL vor bald 25 Jahren seine Kampagne um mehr steuerliche Gerechtigkeit. Im Baselbiet waren diese Unterschiede besonders hoch. Das Steuergesetz zeichnete sich durch verfassungswidrige Eigenmietwerte aus, welche Wohneigentümer als Gegenzug für ihre Steuerabzüge einsetzen müssen. Die Ausgestaltung dieser Zu- und Abschläge ist jedoch auch für Mieterinnen und Mieter von grösster Bedeutung. Denn wenn die einen weniger Steuern bezahlen, so müssen die andern mehr bezahlen, oder es steht für alle weniger zur Verfügung. 

Diese lange Geschichte ist reich an Auseinandersetzungen. Darüber gibt unsere stets aktualisierte Chronik detailliert Aufschluss. Einen Höhepunkt bildet sicher das Urteil des Bundesgerichts vom 12. Januar 2017. Aufgrund einer Beschwerde des MV BL hob dieses eine vom Landrat beschlossene Reduktion der Eigenmietwerte auf. Als Folge davon mussten Wohneigentümer jährlich rund 16 Millionen Franken mehr an Steuern bezahlen. Doch diese waren nicht bereit, die rechtstaatlichen Grundsätze anzuerkennen und reichten eine Initiative mit teilweise absurden Forderungen ein. Diese gingen selbst dem Regierungsrat zu weit. Er liess ein Rechtsgutachten ausarbeiten und legte einen Gegenvorschlag vor, in welchem er zentrale Forderungen der Hauseigentümer nach Steuersenkung aufnahm. Dieser Gegenvorschlag wurde in der Volksabstimmung angenommen, was zu einer Steuerreduktion der Wohneigentümer von jährlich 9 Millionen führte. Unter dem Strich konnte somit die steuerliche Differenz zwischen Eigentümer und Mietenden im Vergleich zur Ausgangssituation nochmals verringert werden.

Der MV BL reichte jedoch gegen diese Gesetzesänderung wiederum Beschwerde beim Bundesgericht ein. Der Verband ist der Meinung, dass es nicht angehen kann, dass der Kanton die pauschalen Abzüge für den Liegenschaftsunterhalt ohne sachliche Begründung erhöht, nur weil er zur Kenntnis nehmen muss, dass die Eigenmietwerte nicht beliebig gesenkt werden können.