Zurück zu Startseite

Mängelberatung

Weist Ihre Wohnung beim Einzug oder auch im Laufe Ihres Mietverhältnisses Mängel auf, so haben Sie ein Anrecht auf deren Beseitigung. Haben Sie Fragen zum Vorgehen, so wenden Sie sich  an eine unserer Beratungsstellen.

Beachten Sie bitte, dass eine Besichtung der Mängel duch unsere Fachleute aus juristischer Sicht weder notwendig noch hilfreich ist. Aus diesem Grunde nehmen wir keine Beurteilung vor Ort vor. 

Zurück zu Startseite