01.06.2016

Förderung des preisgünstigen Wohnraumes soll im kantonalen Richtplan verankert werden

Am 4. Mai 2016 hat er Bundesrat den Richtplan 2030 des Kantons Bern mit Auflagen genehmigt. Der Kanton Bern wird unter anderem aufgefordert, „den Richtplan um Aussagen zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum zu ergänzen oder gegenüber dem Bund darzulegen, wie der Kanton den geeigneten Rahmen für die notwendigen Massnahmen schafft“.[1] Diese Ergänzung wird im Grossrat mit einem Vorstoss eingefordert.

Medienmitteilung

Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO hat festgestellt, dass im Kanton Bern aktuell mehr als 40% der Gemeinden einen Leerwohnbestand unter 1% aufweisen, was ein Indiz für eine angespannte Situation im Wohnungsmarkt und das Vorhandensein eines entsprechenden Handlungsbedarfs ist. Es handelt sich insbesondere um die bevölkerungsstarken Gemeinden (Bern, Thun, Köniz, Ostermundigen, Steffisburg, Spiez, Lyss, Muri bei Bern, Ittigen, etc.) sowie die Kreise Obersimmental -Saanen, Frutigen und Niedersimmental, Interlaken - Oberhasli und insbesondere Thun. Bei ausgewiesenem Bedarf verlangt der Bund Massnahmen zur Sicherstellung eines Wohnraumangebots für alle Bedürfnisse, insbesondere zur Förderung von preisgünstigem, familienfreundlichem und altersgerechtem Wohnungsbau im Richtplan.

Mit einer eingereichten Motion soll der Regierungsrat beauftragt werden  im kantonalen Richtplan die vom Bund geforderten Ergänzungen zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum aufzunehmen und  aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen der Kanton zusammen mit den Gemeinden die Förderung von preisgünstigem Wohnraum realisieren kann.

Für weitere Auskünfte:
Natalie Imboden, Grossrätin, Vorstandsmitglied MV Kanton Bern, 079 706 62 84
Michael Aebersold, Grossrat, Vorstandsmitglied MV Kanton Bern, 079 506 50 04