Zurück zu Startseite

Rechtsvertretung

Nur für Privatmitglieder. Kostenlos.

Als Privatmitglied sind sie bei mietrechtlichen Angelegenheiten rechtsschutzversichert. Nach Rücksprache stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte zur Verfügung. Ohne Selbstbehalt. Damit der Rechtsschutz greift, müssen Sie bei Streitbeginn bereits seit einem Monat Mitglied sein. Als Beginn der Mitgliedschaft gilt der Eingang der Beitragszahlung.

Für die Vermittlung eines Anwaltes vereinbaren Sie einen Beartungstermin: Kontakt

Unsere Fachleute besprechen mit Ihnen, ob für das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde die Vertretung durch eine Anwältin oder einen Anwalt erforderlich ist. Greift der Rechtsschutz, sind Anwalts- und Gerichtskosten gedeckt.

Zurück zu Startseite