Ombudsstelle des MV Deutschschweiz

Die Sektionen des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz (MVD) verpflichten sich zu einer hohen Qualität ihrer Dienstleistungen und vertreten diesen Anspruch nach innen und aussen. Sollte ein Mitglied einmal mit den Dienstleistungen oder der Beratung seiner Sektion unzufrieden sein und sollte auch das Gespräch mit den Verantwortlichen der Sektion keine Klärung bringen, kann man sich an die Ombudsstelle des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz wenden.

Der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz und seine Ombudsstelle nehmen die Beschwerden auf und versuchen eine Lösung zu finden. Wo nötig kann eine unabhängige Ombudsperson den konkreten Fall beurteilen. Der Ablauf ist im Reglement über Qualitätssicherung und Ombudsstelle  des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz MVD beschrieben.

Häufige Fragen

Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?

Die Mitglieder der 13 Deutschschweizer Sektionen des Mieterinnen- und Mieterverbands können sich an die Ombudsstelle wenden. Nichtmitglieder, die Dienstleistungen einer Sektion in Anspruch genommen haben, können ebenfalls an den Dachverband und die Ombudsstelle gelangen

Wie muss ich vorgehen?

Wenn Sie mit einer Dienstleistung Ihrer Sektion nicht zufrieden sind oder sich nicht korrekt behandelt fühlen, suchen Sie zuerst das Gespräch mit den Verantwortlichen Ihrer Sektion. Erst wenn dieses zu keinem Ergebnis führt, nehmen Sie über das untenstehende Kontaktformular mit der Ombudsstelle Kontakt auf.

Wie läuft das Verfahren mit der Ombudsstelle ab?

Nachdem Sie Ihr Anliegen  geschildert haben, wird zuerst abgeklärt, ob Sie bereits erfolglos das Gespräch mit Ihrer Sektion gesucht haben. Ist dies der Fall, so ist die Geschäftsstelle des Mieterinnen- und Mieterverbands Deutschschweiz bemüht in Absprache mit Ihnen und Ihrer Sektion eine Lösung zu finden.

Erst wenn das nicht möglich ist oder die Abklärungen Handlungsbedarf ergeben wird der Fall an eine externe Ombudsperson weitergegeben. Diese prüft, ob sich die Sektion korrekt verhalten hat, berät, vermittelt und kann Empfehlungen abgeben.

Reglement der Ombudsstelle

Kontakt

Füllen Sie alle Felder auf um sich bei der Ombudsstelle zu melden.