08.06.2024
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Mustervereinbarung für Bewilligung von Balkonsolaranlagen

Mit Solarpanels auf dem Balkon können Mieter*innen die Stromrechnung reduzieren und etwas Sinnvolles für die Umwelt tun. Hier finden Sie eine Mustervereinbarung für die Bewilligung einer solchen Anlage.

Für das Anbringen einer Solaranlage braucht es nicht zwingend ein Hausdach – ein sonniger Balkon und eine Steckdose tun es auch. So können auch Mieter*innen einen kleinen Beitrag zur Energiewende leisten.

Allerdings: Weil eine solche Balkon-Solaranlage ausserhalb des Mietobjekts befestigt werden muss – die Aussenseite des Balkons gilt nicht mehr zum gemieteten Objekt – braucht es für Mieter*innen für die Montage eine Einwilligung der Vermieterschaft. Der Grund: Bei einem allfälligen Schaden durch ein herabstürzendes Solarpanel würde die Vermieterschaft haften, nicht die Mieterschaft.

Vermieter*innen können die Bewilligung unter den Auflagen erteilen, dass die Panels fachgerecht montiert werden und dass die Mietenden die Haftung für allfällige Schäden übernehmen. Deshalb hat der Mieterinnen- und Mieterverband zusammen mit Casafair und TopTen eine Mustervereinbarung erstellt.