Haben Sie eine Mietzinserhöhung erhalten?

Der Referenzzinssatz ist im Dezember 2023 auf 1.75% gestiegen. Wenn Ihre Miete jetzt deswegen und/oder aufgrund von Teuerung oder allgemeiner Kostensteigerung erhöht wird, müssen Sie selber aktiv werden. Mit unserem Mietzinsrechner können Sie in 5 Minuten selbständig überprüfen, ob Ihre Erhöhung wirklich gerechtfertigt ist oder nicht.

Schon über 100'000 Anfragen

Seit der Lancierung unseres Mietzinsrechners ist dieser über 100'000 Mal genutzt worden (Stand: 3. Juni 2024). Von diesen überprüften Mietzinserhöhungen sind rund 43'000 zu hoch ausgefallen, so dass eine Anfechtung gute Chancen auf Erfolg hatte. So konnten zahlreiche Erhöhungen abgeschwächt werden. Und das kommt den Betroffenen auch künftig entgegen: Denn mit einer akzeptierten Mietzinserhöhung erhöht sich auch die Grundlage, auf der weitere Erhöhungen berechnet werden dürfen.

Schon die zweite Mietzins-Erhöhung?

Sie haben bereits in den vergangenen Monaten eine Mietzins-Erhöhung aufgrund des gestiegenen Referenzzinssatzes erhalten und diese entweder akzeptiert oder bei der Schlichtungsbehörde angefochten.

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Ihre Vermieterschaft kann Ihre Miete nicht beliebig erhöhen. Sie ist dabei an klare Regeln gebunden. Diese werden aber nicht automatisch überprüft – deshalb müssen Sie selber aktiv werden. Tun Sie dies nicht, akzeptieren Sie damit allenfalls dauerhaft einen zu hohen Mietzins. 

Eine ungerechtfertigte Erhöhung können Sie anfechten.

Was heisst es, eine Mietzinserhöhung anzufechten?

Wenn eine Mietzinserhöhung nicht korrekt ist, müssen Sie innert 30 Tagen reagieren und bei Ihrer zuständigen Schlichtungsbehörde eine sogenannte Anfechtung einreichen. Danach setzt die Schlichtungsbehörde einen Termin fest, an dem die Sachlage mit Ihnen und Ihrer Vermieterschaft geklärt und eine korrekte Lösung gesucht wird. Dieses Verfahren ist gratis. Ziel ist es, sich zu einigen und so ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Schlichtungsbehörde ist eine unabhängige und paritätische Instanz und besteht aus drei Mitgliedern, darunter ein*e Vertreter*in des Mieterinnen- und Mieterverbands.

Hinweis: Wie können Sie unseren Mietzinsrechner nutzen?

Dieser Mietzinsrechner rechnet basierend auf Ihren Eingaben und den Faktoren

  • Teuerung,
  • Referenzzinssatz und/oder
  • allgemeine Kostensteigerung

die zulässige Veränderung Ihres Mietzinses aus und gibt eine automatisierte Einschätzung dazu ab, ob Ihre Mietzinsveränderung in einem akzeptablen Bereich liegt oder nicht. 

Der Rechner ist zum Beispiel nicht geeignet, wenn:

  • Ihr Mietzins mit dem Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt ist
  • Ihr Mietzins in einem Geschäftsmietverhältnis umsatzabhängig ist
  • die Mietzinserhöhung mit wertvermehrenden Investitionen begründet wird

Es gibt weitere mietrechtliche Faktoren, die nicht in die Berechnung miteinbezogen werden. 

zum vollständigen Disclaimer und Haftungsauschluss

Datenschutz

Der Mietzinsrechner wertet Ihre Angaben zu Ihrer Mietzinserhöhung aus und das Resultat erhalten Sie umgehend per E-Mail. Sie können bei Bedarf einen personalisierten Brief generieren. Ihre E-Mail-Adresse verwenden wir, um Ihnen Informationen zu Ihrer Mietzinserhöhung zuzustellen und – mit Ihrem Einverständnis – für unseren Newsletter. Ihre Angaben zu Ihrem Mietverhältnis werden ausschliesslich für die Berechnung und – auf Wunsch – für die Erstellung von personalisierten Dokumenten verwendet.

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